Der erste Schnee ist gefallen und es kann langsam Frost geben. Aus diesem Grund ist es sinnvoll nochmals in den Garten zu gehen und Gießstäbe, Regner, Schläuche und Bewässerungsanlagen in frostfreie Räume zu bringen bzw. mindestens das Wasser auslaufen zu lassen. Der Wasserhahn für den Garten bzw. Außenwasserhähne sollten i.d.R. ebenfalls abdreht und auslaufen gelassen werden. Wieso? Wenn Wasser gefriert nimmt es mehr Volumen ein und durch die Ausdehnung können Leitungen und Geräte bersten. Gut, manche Gerätschaften werden von den Herstellern als frostsicher angegeben, doch Kälte in Verbindung mit Sonne macht kein Gerät oder Hilfsmittel besser. Ist ein Gerät durch Frost beschädigt, ist es zumeist später undicht und muss ersetzt oder falls möglich repariert werden. Beispielsweise ist es fast nicht möglich einen Gießstab zu reparieren. Bei unsachgemäßer Handhabung greifen üblicherweise weder die gesetzliche Gewährleistung noch freiwillige Herstellergarantien. Übrigens, wenn das Unglück bereits geschehen ist, kann das beschädigte Gerät eventuell als Ersatzteilspender fungieren. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn das selbe Teil nachgekauft wird. Eine Dichtung oder Sieb geht gerne verloren und der Nachkauf samt Versand verursacht wieder Kosten. Bitte denken Sie daran, dass nur unkritische Teile getauscht werden sollten und wenn Netzspannung im Spiel ist, nur Fachleute für die Reparatur in Frage kommen.