Viele haben Sträucher im Garten und haben irgendwann das Erfordernis eines Rückschnittes oder möchten die Sträucher vital und gesund erhalten. Die Sträucher in Form zu schneiden, ist nur eine Sonderform des Schnittes, wie z.B. bei geschnittenen Hecken oder Formgehölzen. Alles in Form zu schneiden, sollte nicht die Norm sein. Sträucher im Garten werden vielfach aufgrund Ihres Aussehens, der Blüte, der Früchte und der Wuchsform gepflanzt. Diese Funktionen können nur erhalten und gefördert werden, wenn Sträucher auch Triebe ausbilden können, die fähig sind Blüten und Früchte tragen. Wer den natürlichen Habitus schätzt, entnimmt an der Basis gezielt überalterte und überzählige Triebe. Damit können sich immer wieder neue Triebe entwickeln und das Gehölz bleibt vital. Wer Wild- oder Ziersträucher im Garten hat, kann natürlich völlig überalterte Exemplare auch auf Stock setzen und damit neu aufbauen. Das bedeutet, die Sträucher 30 bis 50 cm über dem Boden abzuschneiden. „Auf Stock setzen“ ist sicherlich im Hausgarten als eine Spezialmaßnahme zu betrachten, denn neben der Schönheit erfüllen Sträucher u.a. auch die Funktionen als Sichtschutz oder eigenes Gestaltungselement. Allerdings vertragen nicht alle Sträucher stärkere Schnittmaßnahmen. Hier sind z.B. Zaubernüsse, japanische Ahorne, Magnolien, Felsenbirnen, Blumenhartriegel oder Kornelkirschen zu nennen. Auch bei immergrünen Gehölzen ist ein „Auf Stock setzen“ vielfach ein Schaden, denn manche Pflanzen treiben nicht mehr nach oder die Struktur des Gehölzes geht verloren. Eiben sind zwar sehr schnittverträglich, doch einige Sorten wie z.B. die Adlerschwingeibe haben eine tolle Wuchsform, welche bei einem unbedachten Schnitt verloren geht. Nadelgehölze wie Fichten, Tanne oder Thuja vertragen den Schnitt ins alte Holz nicht und bleiben an den Stellen dann kahl. Sommerflieder sollten hingegen jährlich stark zurückgeschnitten werden. Bei einem gut geschnittenen Strauch fällt der Schnitt eigentlich gar nicht auf, der Habitus bleibt erhalten. Noch eine Bitte: beachten Sie die Schnittzeiten für Hecken und Gebüsche, denn diese endet am 28. Februar und danach sind nur noch eine schonende Form und Pflegeschnitte (z.B. normaler Heckenschnitt – i.d.R. Jahreszuwachs) zulässig. Das Gesetz gibt zwar Ausnahmen vor, hier kann nur eine Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde Klärung bringen und sollte eine Ausnahme bleiben. Handeln Sie deshalb bitte vorausschauend, so dass Maßnahmen bis auf den normalen Form- und Pflegeschnitt von Hecken, während der Vegetation ausbleiben können.